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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Check

Ist Deine Website bereit für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt: Viele digitale Angebote müssen barrierefrei zugänglich sein – das schreibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor. Besonders betroffen sind Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen online anbieten.

Du bist unsicher, ob Deine Website darunterfällt?
Mit unserem kostenlosen BFSG-Check erhältst Du eine erste unverbindliche Einschätzung, ob für Deine Website Handlungsbedarf bestehen könnte.

Bitte beachte: Der Check ersetzt keine rechtliche Beratung, bietet Dir aber eine wertvolle Orientierung für die nächsten Schritte.

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BFSG‑Check

Beantworten Sie die folgenden acht Fragen, um herauszufinden, ob Ihre Website vom Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) betroffen ist.

1. Ist die Website für Endverbraucher*innen (B2C) gedacht?


2. Hat das Unternehmen mehr als 9 Mitarbeitende?


3. Liegt der Jahresumsatz des Unternehmens über 2 Millionen €?


4. Erfüllt die Website eine öffentlich zugängliche Dienstleistungsfunktion?


5. Bietet die Website Dienste in den Bereichen Transport, Telekommunikation, Banken oder E‑Commerce an?


6. Handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung?


7. Ist die Website für den Abschluss von Verträgen oder Buchungen gedacht?


8. Bietet das Unternehmen Dienstleistungen in der EU an, obwohl es seinen Sitz außerhalb der EU hat?


Die bereitgestellten Ergebnisse dienen nur zu Informationszwecken und ersetzen keine rechtliche Beratung. Wir übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Checks getroffen werden.

Häufige Fragen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das BFSG ist ein deutsches Gesetz, das auf der EU-Richtlinie 2019/882 basiert. Es verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote – insbesondere Websites und mobile Apps – barrierefrei zu gestalten, damit alle Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, sie uneingeschränkt nutzen können.
Seit wann gilt das BFSG?
Das Gesetz ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Bis dahin sollten betroffene Unternehmen ihre digitalen Angebote entsprechend anpassen.
Wen betrifft das BFSG?

Das Gesetz betrifft vor allem:

  • Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen online anbieten (z. B. Onlineshops, Buchungssysteme)

  • Dienstleister, deren Leistungen auch digital genutzt werden können (z. B. Banken, Reiseanbieter)

  • Betreiber von Websites oder Apps, die Teil eines Verbrauchervertrags sind

Ausgenommen sind in der Regel Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. € – es kann jedoch Ausnahmen geben.

Was bedeutet „barrierefrei“ konkret?

Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites und digitale Anwendungen:

  • für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen nutzbar sind (z. B. durch Screenreader)

  • klare, verständliche Inhalte und Strukturen aufweisen

  • technische Standards wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) erfüllen

Was passiert, wenn ich nichts unternehme?

Wenn Du trotz Verpflichtung keine Maßnahmen ergreifst, drohen rechtliche Konsequenzen, z. B. durch Verbraucherschutzorganisationen oder Aufsichtsbehörden. Zudem riskierst Du, potenzielle Kund:innen auszuschließen.

Wie finde ich heraus, ob meine Website betroffen ist?

Nutze unseren kostenlosen BFSG-Check, um eine erste Einschätzung zu erhalten. So kannst Du prüfen, ob für Deine Website Handlungsbedarf besteht – einfach, schnell und unverbindlich.

Unterstützt ihr auch bei der Umsetzung?

Ja, wir bieten professionelle Unterstützung bei der technischen und gestalterischen Umsetzung barrierefreier Websites. Auf Wunsch begleiten wir Dich von der Analyse über das Konzept bis hin zur Umsetzung – individuell und gesetzeskonform.

Ersetzt euer Check eine rechtliche Beratung?

Nein. Unser Check dient zur Orientierung und ersetzt keine rechtliche Prüfung. Bei rechtlichen Fragen solltest Du Dich an eine entsprechende Fachstelle oder einen Rechtsanwalt wenden.


Als Online-Marketing-Agentur sind wir für dich da! Kontaktiere uns für ein persönliches Gespräch – wir freuen uns darauf, dein Projekt zu realisieren.

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